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Rechtsantragstelle / Anwaltliche Rechtsberatung / Beratungshilfe

Rechtsantragstelle:

Bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts können Sie Informationen erhalten, welche rechtlichen Schritte es in den von Ihnen angestrebten Verfahren gibt. Der Rechtspfleger bzw. die Rechtspflegerin hilft Ihnen bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht.
Die Rechtsantragsstelle ist jedoch keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden daher nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten.
 
Häufig herrscht bei der Rechtsantragstelle großer Andrang. Es ist daher unbedingt erforderlich, sich zunächst bei der Information anzumelden und sich eine Beratungskarte geben zu lassen. Der Aufruf erfolgt  in der Reihenfolge der an der Information ausgegebenen Nummernkarten. Damit Sie Ihre Anträge innerhalb der Anmeldezeiten stellen können, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig sich an der Information des Amtsgerichts anzumelden. Wir bitten um Verständnis, dass bei einem zu großen Besucherandrang die Nummernausgabe für diesen Tag beschränkt wird.
Terminabsprachen sind nicht möglich.

Öffnungszeiten: 
Termine für die Rechtsantragstelle nur nach telefonischer Vereinbarung (0711 3962-0).
Beratungshilfescheine können nur auf schriftlichen Antrag oder auch nachträglich durch den Rechtsanwalt, den Sie aufsuchen möchten, erteilt werden.

Anwaltliche Rechtsberatung im Amtsgericht EsslingenEine anwaltliche Rechtsberatung im Gebäude des Amtsgerichts Esslingen findet mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
   
Beratungshilfe
Für ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Beratungshilfegesetz Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Diese kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt über den Rechtsanwalt beantragt werden.
Die Gewährung von Beratungshilfe ist von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abhängig.
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung gewährt werden kann. Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen des § 1 Beratungshilfegesetz vorliegen ( so darf u.a. keine anderen Möglichkeit für Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe darf nicht mutwillig sein).
Für die Bearbeitung der Beratungshilfeanträge müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
 
 
 

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