Suchfunktion
Informationen zum Vereinsregister
Vorstands- und
Satzungsänderungen
Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind inzwischen digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.
Die Registerblätter können
gegen Gebühr über das
Justizportal Baden-Württemberg eingesehen
werden. Sonstige Urkunden können weiterhin in Papierform
angefordert werden.
Anmeldungen müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre
Rechtswegweiser zum
Vereinsrecht" und über
Service-bw, dem Portal zu Informationen über
staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg
und deren Leistungen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind.
Es bedarf der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder Ratschreiber
Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die Registernummer (VR) an!
Vereine, die bereits vor der Zentralisierung beim Vereinsregister in Stuttgart eingetragen waren, behalten ihre Registernummer ohne Änderungen.
Vereine, die bereits vor der Zentralisierung eingetragen waren, erhalten eine sechsstellige Nummer, die sich aus einer Kennziffer für das bisherige Amtsgericht und der alten Vereinsnummer zusammensetzt. Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer unter Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Die Zwischenräume werden mit Nullen aufgefüllt.
Beispiel:
Der Amtsgerichtsbezirk Esslingen erhält nunmehr die Kennziffer 21:
Amtsgericht Esslingen VR 1 wird zu Amtsgericht Stuttgart
210001
Amtsgericht Esslingen VR 11 wird zu Amtsgericht Stuttgart
210011
Amtsgericht Esslingen VR 111 wird zu Amtsgericht Stuttgart
210111
Amtsgericht Esslingen VR 1111 wird zu Amtsgericht Stuttgart
211111
Vereine, die zum Zeitpunkt der Zentralisierung noch nicht in einem Register eingetragen waren, erhalten ihre Registernummer mit der Eintragung.
