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Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Registergericht
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Seit 1. Januar 2007
sind Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter
Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur
Anmeld- ung erforderlich. Auch alle anderen Dokumente sind
elektronisch einzureichen. (§ 12 Abs. 1 HGB, § 11 Abs. 4
GenG, § 5 Abs. 2
PartGG.)
Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder
ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die
Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein
notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich
beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen
elektronischen Zeugnis (§ 39 a des Beurkundungsgesetzes)
versehenes Dokument zu übermitteln.
Die Dokumente, die seit dem 01.01.2007 elektronisch eingereicht
wurden und der Akteneinsicht unterliegen (wie z.B. Anmeldungen,
Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschafterlisten usw.),
werden seit dem 01.01.2007 in einen elektronischen Registerordner
aufgenommen, der dem Registerblatt zugeordnet ist. Dieser Ordner
ist über die Web-Auskunft einsehbar.
Zur Einreichung von Anmeldungen und Dokumenten steht seit dem
01.01.2007 das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
(EGVP) zur Verfügung.
Voraussetzung für die Einreichung ist der Download der EGVP-Software (www.egvp.de).
Vereinsregister
Anmeldungen sind direkt und in Papierform beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen. die Möglichkeit Unterlagen elektronisch zu übersenden besteht noch nicht! Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen -wie bisher - in öffentlich beglaubigter Form (§77 BGB) einzureichen sind. Bitte kontaktieren Sie daher vor der Anmeldung einen Notar oder Ratschreiber. Nähere Informationen zum Vereinsregister finden Sie hier.
